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Ethik-Kanal

Corporate Integrity Policy und internes Informationssystem

EMPRESAS MASET
Web-Dokument – 28.02.2022


1. Erklärung zur Corporate Integrity Policy

Gilt für:

     

  • AGRUPACIÓ VITICULTORS ARTESANALS, SL

  •  

  • VINOS ARTESANALES DE CALIDAD, SL

  •  

  • TELEMARKETING MASET, SL

  •  

  • CANA 99, SL

Die Maset-Unternehmen (im Folgenden „das Unternehmen“) verpflichten sich zu einer Kultur der Compliance, der guten Unternehmensführung sowie einer ethischen und verantwortungsbewussten Verwaltung. Diese Kultur prägt sowohl den internen Bereich als auch die Beziehungen zu Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern, Partnern, Behörden und der Gesellschaft im Allgemeinen.

Durch die Verabschiedung dieser Corporate Integrity Policy und des Ethik-Kanals wird ein System eingerichtet, um mögliche Unregelmäßigkeiten, Verstöße oder Straftaten sowie verwaltungs- oder arbeitsrechtliche Vergehen, ob wahrgenommen oder real, zu melden, zu verhindern und gegebenenfalls zu bearbeiten.


2. Interne Kanäle zur Meldung von Unregelmäßigkeiten oder Verstößen

Externe Interessengruppen (Kunden, Lieferanten, Drittunternehmen) werden ermutigt, zunächst die direkten Kommunikationswege mit dem Unternehmen zu nutzen. Sollten diese wirkungslos bleiben, kann gemäß dem festgelegten Verfahren der Ethik-Kanal genutzt werden.


3. Internes Meldesystem und Ethik-Kanal

Dieses System entspricht den geltenden Rechtsvorschriften und stellt einen Mechanismus bereit, über den jede betroffene Person (Abschnitt 5) Unregelmäßigkeiten unter Gewährleistung der Vertraulichkeit und ohne Angst vor Repressalien melden kann. Der Systembeauftragte handelt unabhängig und wird vom Verwaltungsorgan ernannt.


4. Definition von Unregelmäßigkeit, Verstoß und Zuwiderhandlung

4.A. Unregelmäßigkeit / Verstoß:
Unredliches Verhalten, wie zum Beispiel:

     

  • Nichteinhaltung interner Protokolle, Verhaltenskodizes oder Vertraulichkeitsvereinbarungen,

  •  

  • Verstöße im Bereich des Datenschutzes oder der Prävention von Belästigung,

  •  

  • administrative, technische oder buchhalterische Fehler.

4.B. Zuwiderhandlung:

     

  • Handlungen oder Unterlassungen, die gegen geltendes Verwaltungs- oder Strafrecht verstoßen.

  •  

  • Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union, die im Anhang der entsprechenden Richtlinie aufgeführt sind.

  •  

  • Der Versuch, eines der oben genannten Verhaltensweisen zu verschleiern.


5. Nutzerkreis des Ethik-Kanals

A) Interner Bereich:
Arbeitnehmer oder Selbstständige, die Dienstleistungen für das Unternehmen erbringen.

B) Externer Bereich:
Kunden, Lieferanten, Subunternehmer oder externe Personen, die nicht Teil des Unternehmens sind.


6. Einreichung von Meldungen

Meldungen müssen schriftlich erfolgen und so viele Informationen wie möglich enthalten. Anonyme Meldungen sind ebenfalls zulässig, sofern sie ausreichend detailliert sind.

Beizufügende Orientierungsdaten:

     

  • Unternehmen und Position

  •  

  • Vor- und Nachname des Hinweisgebers

  •  

  • Anschrift oder E-Mail-Adresse

  •  

  • Datum und Status der Sachverhalte

  •  

  • Beteiligte Personen

  •  

  • Verfügbare Beweise

  •  

  • Falls bereits zuvor oder an externe Behörden berichtet wurde

  •  

  • Andere relevante Daten

Kommunikationswege:

     

  • Postweg: Zu Händen des Beauftragten für den Ethik-Kanal an die Adresse des jeweiligen Unternehmens.

  •  

  • E-Mail: canaletico@maset.com

Es kann auch ein persönliches Treffen angefordert werden (das aufgezeichnet wird), das innerhalb von maximal 7 Tagen stattfindet.


7. Garantien und Schutzmaßnahmen

Das Verfahren garantiert:

     

  • Vertraulichkeit

  •  

  • Datenschutz

  •  

  • Verbot von Repressalien

  •  

  • Recht auf Anhörung

  •  

  • Unschuldsvermutung und weitere Rechte der Betroffenen


8. Verfahren zur Bearbeitung eingehender Meldungen

     

  • Der Verantwortliche bestätigt den Eingang innerhalb von maximal 7 Kalendertagen (außer dies gefährdet die Vertraulichkeit).

  •  

  • Die Meldung wird innerhalb eines Zeitraums von 1 Monat bewertet, um sie anzunehmen oder mit Begründung abzulehnen.

  •  

  • Die Untersuchung muss innerhalb von maximal 3 Monaten abgeschlossen sein, in komplexen Fällen verlängerbar auf 6 Monate.


Genehmigung: Diese Richtlinie, das Informationssystem, der Ethik-Kanal und das Managementverfahren wurden am 12. Juni 2023 vom Verwaltungsorgan jedes der Unternehmen genehmigt.